Nicht nur aufgrund der hohen Anschaffungskosten ist es äußerst ratsam, eine Photovoltaikanlage zu versichern. Grundsätzlich gilt es, zwei verschiedenen Szenarien von Versicherungsfällen Rechnung zu tragen.
Versicherungsschutz der PV-Anlage bei Beschädigung oder Zerstörung
Da eine Photovoltaikanlage außen am Haus auf dem Dach angebracht ist, ist sie Witterungseinflüssen ungeschützt ausgesetzt. Heftige Unwetter mit Sturm und Hagel oder auch Blitzschlag können dabei leicht zu einer Beschädigung der Photovoltaikmodule führen. Auch bei einem möglichen Brand des Gebäudes kann die Anlage stark in Mitleidenschaft gezogen oder sogar vollständig zerstört werden. Diebstahl oder eine Beschädigung durch Vandalismus sind ebenfalls nicht auszuschließen.
Im Rahmen einer bestehenden Hausratversicherung ist es möglich, die PV-Anlage gegen eine Erhöhung der Versicherungsprämie mit zu versichern. Wichtig ist dabei vor allem die Eintragung der Anlage, damit der Versicherungsschutz im Fall der Fälle greifen kann.
Eine spezielle Photovoltaikversicherung ist genau auf die Schadensfälle zugeschnitten, die bei einer Photovoltaikanlage üblicherweise auftreten können. Zu beachten ist allerdings, dass auch hier bestimmte, sehr unwahrscheinliche Schadensereignisse vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Krieg oder regelrechte Naturkatastrophen wie Erdbeben werden üblicherweise nicht abgedeckt.
Bei der Police sollte darauf geachtet werden, dass im Schadensfall eine Neuwertentschädigung getragen wird, um nicht auf einem großen Teil des Betrags sitzen zu bleiben, der für eine Neuerrichtung notwendig wäre. Zu beachten ist darüber hinaus, dass für den Zeitraum des Ausfalls der Photovoltaikanlage auch deren Ertrag ausfällt. Dieser Ausfall sollte ebenfalls abgedeckt sein.
Kostentechnisch schlägt eine solche Zusatzversicherung mit etwa 50 Euro im Jahr zu Buche, was vergleichen mit den Kosten für eine Neuanschaffung oder Reparatur einer Photovoltaikanlage ein sehr geringer Betrag ist.
Versicherungsschutz für die PV-Anlage bei Schadensersatzforderungen
Ein teurer Schadensfall, bei dem Dritte betroffen sind und eine Haftpflichtversicherung greifen sollte, ist schneller eingetreten, als man vermuten mag. Es reicht schon, wenn sich bei einem Sturm Teile der Photovoltaikanlage lösen und fremde Gebäude beschädigen. Außerdem kann der Stromnetzbetreiber bei Ausfall einen Rückgriffsanspruch geltend machen.
Auch hier besteht die Möglichkeit, eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn die bereits bestehende private Haftpflicht solche Fälle nicht abdecken kann. Mehr als 40 Euro im Jahr kostet eine solche Versicherung meistens nicht, kann aber im Schadensfall bares Geld wert sein.