Voraussetzungen KfW Förderung Altbau Sanierung: Wer wird von der KfW gefördert?

Nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Sanierung und Modernisierung von Altbauten gibt es umfangreiche Möglichkeiten, eine Förderung der KfW in Anspruch zu nehmen.

Die Fördermöglichkeiten teilen sich auf in einen Investitionszuschuss und einen Kredit.
Der Investitionszuschuss richtet sich am Privatleute bzw. natürliche Personen. Diese müssen Eigentümer der zu sanierenden Immobilie sein oder einer Eigentümergemeinschaft angehören. Zugrundegelegt werden die förderfähigen Kosten als eine Basis von 100% Die Höhe des Investitionskostenzuschusses richtet sich nach dem Ausmaß der Energiemenge, die nach Abschluss der Maßnahmen eingespart werden soll.

Pro Wohneinheit können beim KfW-Effizienzhaus 70 17,5%, beim KfW-Effizienzhaus 100 noch 10% der Kosten als Zuschuss gewährt werden, sofern eine Komplettsanierung geplant ist. Bei der Durchführung von einzelnen Maßnahmen werden 5% abgezogen. Der Mindestbetrag, der ausgezahlt wird, sind 300 Euro.

Der Förderkredit der KfW richtet sich an den selben Kreis von Berechtigten wie der Investitionskostenzuschuss. Für Einzelmaßnahmen können bis zu 50.000 Euro, bei einer vollständigen Sanierung sogar 75.000 Euro je Wohneinheit als Darlehen vergeben werden.

Beantragung und Konditionen der KfW Förderung

Der Investitionszuschuss ist direkt bei der KfW zu beantragen, und zwar noch vor Beginn der Baumaßnahme, die gefördert werden soll.

Für einen Kredit hingegen ist die eigene Hausbank des Antragstellers der richtige Ansprechpartner.

Für die ersten zehn Jahre wird ein mit Hilfe von Bundesmitteln vergünstigter Zinssatz angeboten. Die jeweils gültigen Zinssätze können bei der KfW abgerufen werden. Anschließend erfolgt ein Prolongationsangebot, das sich an den dann gültigen Zinssätzen orientieren wird.

Die Zahl der Tilgungsfreijahre ist abhängig von der Gesamtkreditlaufzeit und beträgt in jedem Fall mindestens ein Jahr. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren ist eine Verlängerung auf zwei Jahre, bei 20 Jahren auf 3 Jahre und bei 30 Jahren auf bis zu 5 Jahre möglich.
Bei der Beantragung einer Förderung der KfW im Rahmen einer Sanierung kann der Bauherr außerdem von Tilgungszuschüssen profitieren. Dieser liegt bei einem KfW-Effizienzhaus 100 bei 5% der bewilligten Kreditsumme, im Fall eines KfW-Effizienzhauses 70 sogar bei 12,5% dieser Summe.

Der Zuschuss wird direkt auf das Konto des Bauherrn überwiesen. Das Darlehen der KfW kann ohne Zusatzkosten bis 12 Monate nach Beantragung abgerufen werden. Danach ist eine bis zu 24monatige Verlängerung der Abruffrist möglich, während der eine Bereitstellungsprovision von 0,25% je Monat erhoben wird.

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Zusammenfassung

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