KfW Förderung Altbau Sanierung: Was wird von der KfW gefördert?

Für die Sanierung von Wohngebäuden kann ein Darlehen der KfW beantragt werden, sofern die zukünftigen Energiebedarfswerte bestimmten Standards entsprechen und gegebenenfalls weitere Richtlinien eingehalten werden.

Dabei ist es unerheblich, ob man selbst Bauherr ist und sein Eigenheim energetisch saniert, oder ob ein Ersterwerb eines energetisch sanierten Hauses bzw. einer Eigentumswohnung stattfindet.

Auch einzelne Maßnahmen, die zum Erreichen eines Energiestandards beitragen, können förderfähig sein.

Auch wenn die EnEV immer wieder angepasst wurde und alte Standards zum Teil überholt ist, gibt es dennoch Grenzen, bis zu welchem Alter eine Sanierung von Altbauten förderfähig ist.

So darf nach aktuellem Stand (Sommer 2009) der Bauantrag nicht nicht dem 1.1.1995 gestellt worden sein. Alternativ kann das Datum zugrunde gelegt werden, zu dem die Bauanzeige erstattet worden ist.

Wonach richtet sich die Höhe der KfW Förderung?

Die Förderung richtet sich bei der Modernisierung und Sanierung von Altbauten nach den gleichen Standards wie bei Neubauten auch. Das heißt, es wird das KfW-Effizienzhaus 100, 70 oder 55 zugrunde gelegt - je höher die Energieeffizienz nach der Sanierung, desto höher die mögliche Förderung. Im Gegensatz zum Neubau kann bei einer Sanierung auch schon das KfW-Effizienzhaus 100 gefördert werden, da dessen Energiebedarf im Normalfall weit unter dem Energiebedarf vor der Sanierung liegen sollte und somit eine deutliche Verbesserung erzielt wird.

Mögliche Maßnahmen, die gefördert werden

Für eine Förderung durch die KfW kommen verschiedene Maßnahmen in Frage. Eine bessere Dämmung trägt dazu bei, den Transmissionswärmeverlust zu verringern, und hilft indirekt dabei, Heizenergie zu sparen.

Regenerative Energien, deren Verwendung bei Neubauten sogar in gewissem Umfang vorgeschrieben sind, können bei der Wärmeversorgung helfen.

Im Rahmen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren können drüber hinaus einmalige Zuschüsse zu bestimmten Teilleistungen gewährt werden. Vor allem das Ersetzen von Nachtstromspeicherheizungen lohnt sich, ebenso die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage.

Auch ein Sachverständiger während der Sanierungsphase kann mit bis zu 2.000 Euro, maximal 50% der Kosten bezuschusst werden.

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Zusammenfassung

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