Bafa Förderung Sanierung: staatliche Förderung für Altbau Modernisierung

Der Einsatz erneuerbarer - regenerativer - Energien auch bei der Sanierung und Modernisierung von Altbauten wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Hilfe mehrerer individueller Fördermöglichkeiten unterstützt.

Für Hausbesitzer werden so hohe Anreize geschaffen, es vielleicht doch einmal mit der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach zu versuchen und auf diese Weise Solarstrom zu erzeugen. Gerade eine Photovoltaikanlage lässt sich auch bei Altbauten vergleichsweise einfach installieren.

Für die Wärmeerzeugung durch Solarenergie ist eine thermische Solaranlage zuständig. In diesem Fall spricht man von Solarthermie.

Neben Solarenergie sind auch andere Formen des Einsatzes von regenerativer Energie umweltschonend und förderfähig. Dazu gehören Wärmepumpen sowie Anlagen zur Verbrennung von Biomasse.

Bei besonders effizientem Einsatz oder sogar der Kombination mehrerer der genannten Maßnahmen kann ein Bonus auf die Förderung gewährt werden.

Zuerst kommt die Energiesparberatung

Bevor im Rahmen einer Altbau-Sanierung entsprechende Maßnahmen zur Energieeinsparung oder dem Einsatz regenerativer Energien ergriffen werden, sollte unbedingt eine Energiesparberatung in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, die mit einer Förderfähigkeit der Baumaßnahmen zu großen Teilen identisch sind, gibt es vom BAFA Zuschüsse zu einer Beratung durch einen zugelassenen Energieberater.

Wichtig für die BAFA-Förderung ist, dass der Bauantrag nicht nach dem 31.12.1994 gestellt worden ist und in der Folgezeit keine allzu gravierenden Veränderungen an der Gebäudehülle stattgefunden haben. Außerdem ist eine ursprünglich geplante oder zumindest bestehende Nutzung als Wohngebäude notwendig.

Neben den Eigentümern können eine solche Energiesparberatung auch Mieter und Pächter in Anspruch nehmen. Bei Eigentumswohnungen ist jedoch zu beachten, dass die Beratung nur auf das ganze Gebäude bezogen werden kann und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorliegen muss.

Mit bis zu 50% ihrer Kosten kann eine Energiesparberatung gefördert werden. Neben einem möglichen Sockelbetrag von bis zu 300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 360 Euro bei Mehrfamilienhäusern können weitere 50 Euro hinzu kommen, wenn eine Beratung über Möglichkeiten zur Stromeinsparung mit eingeschlossen sind. Außerdem können Thermografiegutachten zusätzlich oder auch als separat erbrachte Leistung mit einem Zuschuss von bis zu 150 Euro gefördert werden.

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Zusammenfassung

Wir erklären Ihnen, wie Sie die Bafa Förderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Sanierung / Modernisierung Ihres Haus oder Wohnung beantragen können. Inkl. Antrag Ausfüllhilfe.

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